Finanzierung

Waldorfschulen sind längst weltweit fachlich anerkannt und verfassungsrechtlich als öffentliche Schulen in freier Trägerschaft (in der Regel einer gemeinnützigen Eltern/Lehrer-Trägerschaft) den staatlichen Schulen gleichgestellt. Und doch müssen sich Waldorfschulen ständig darum bemühen, dass ihnen dieses Recht auch praktisch eingeräumt wird. Deutsche Waldorfschulen werden staatlich bezuschusst. Dieser Zuschuss fällt in der Regel deutlich geringer aus als die Mittel, die das Land für Regelschulen aufbringt. Zudem müssen die Schulen in NRW einen nicht unerheblichen finanziellen Eigenanteil aufbringen. Daher sind auch die Kosten für den Schulverein durch die öffentlichen Gelder nur zum Teil gedeckt. Waldorfeltern an diesen Schulen leisten daher einen freiwilligen finanziellen Eigenanteil zu den Schulträgerkosten. Wie an den meisten anderen Waldorfschulen in Deutschland auch, erfolgt zunächst die Aufnahme der Kinder an unserer Schule. Nach einer sozialen Selbsteinschätzung zu den Einkommen der Eltern wird in vertrauensvollen Gesprächen mit dem Finanzkreis, der sich nur aus Eltern der Schule zusammensetzt, ein finanzieller Anteil zu den Schulträgereigenleistungen der Schule gemeinsam festgelegt. Im Laufe des Schulbesuchs Ihrer Kinder kann sich dieser Elternbeitrag auf der Grundlage der freiwilligen Selbsteinschätzung durchaus verändern. Daher kann die oft gestellte Frage, ob ein Schulgeld erhoben wird, stets verneint werden. Die Mitgliedschaft in dem Schulverein ist jedoch verpflichtend und ohne den Förderverein und ein damit verbundenes freiwilliges finanzielles Engagement der Eltern oder Erziehungsberechtigten wäre der Schulbetrieb nicht zu leisten.