Hinweisgeberschutzgesetz (Kurz: HinSchG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Freie Waldorfschule Gladbeck ist ein Ort der Begegnung und bietet allen die Möglichkeit zur freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit. Der Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen ist ein tragender Kernpunkt der pädagogischen Arbeit und der Gewaltprävention. Zur frühzeitigen Erkennung von Gewaltsituationen haben wir Vorsorge getroffen. Basis dieser Vorsorge ist unser Schutzkonzept Gewaltprävention.
Darüber hinaus gibt es eine gesetzliche Pflicht, ab einer bestimmten Organisationsgröße dem Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden. Wir als Waldorfschule sehen darin insbesondere die Chance, frühzeitig auf mögliche Missstände aufmerksam gemacht werden zu können.
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (Kurz: HinSchG) wird Hinweisgebern (d. h. Menschen aus dem (Arbeits-) Umfeld) der Schutz gewährt, den sie verdienen. Es ist bereits unangenehm genug, einen Missstand zu melden und wir sind uns dessen bewusst. Schon immer hat es bei uns keine negativen Konsequenzen für Personen gegeben, die auf Unregelmäßigkeiten hinwiesen. Dennoch haben wir nun zusätzlich sichere Prozesse implementiert, um es zu ermöglichen, dass jeder, der einen Hinweis geben möchte, dies auch in einem geschützten Rahmen tun kann. Für diejenigen, die sich bisher nicht getraut haben, weil sie befürchteten in das Geschehen involviert zu werden, bietet sich nun die Möglichkeit, dies über eine neutrale Meldestelle zu tun.
Wir erweitern nun diese gesetzlichen Möglichkeit für alle, die uns am Herzen liegen, mit den Präventivmaßnahmen aus unserem Schutzgesetz. Sie können also nicht nur die gesetzlich vorgesehenen Dinge melden, sondern auch alle Geschehnisse rund um Gewaltprävention.
Unser Ziel ist es, vollständige Neutralität und Unabhängigkeit sicherzustellen, den gesetzlichen Rahmen einzuhalten und Hinweisgebern einen einwandfreien und sicheren Kommunikationsweg zu bieten. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin persönlich oder schriftlich direkt an uns wenden.
Aus diesem Grund arbeiten wir mit hinweistext.de zusammen. Dort finden Sie Informationen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Falls Sie es als nötig erachten, können Sie auch einen anonymen Hinweis geben. Beachten Sie jedoch, dass wir gesetzlich nicht verpflichtet sind, anonymen Hinweisen nachzugehen. Dennoch prüfen wir natürlich jeden Hinweis sehr sorgfältig.
Wir möchten an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass solche Systeme missbräuchlich genutzt werden können. Das Gesetz sieht hierfür empfindliche Strafen vor und kann zu ernsthaften Konsequenzen für den- oder diejenige führen.
Gerne können Sie unsere ID: WSG1197Z angeben oder erfassen, um eine eindeutige Zuordnung zu erleichtern und eine schnellere Prüfung zu ermöglichen.
Im besten Fall wenden Sie sich direkt an uns. In jedem Fall ist es jedoch wichtig, Missstände zu melden, da dies ein weiterer Schritt zur Verbesserung ist. Welche Art von Missständen das sein können, wird auf hinweistext.de oder im Schutzkonzept beschrieben.
Vielen Dank.