Die Fachhochschulreife

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann bei nicht bestandener Abiturprüfung vergeben werden, wenn in sieben der acht Fächer der Abiturprüfung bestimmte Leistungen erreicht wurden.

Das Zeugnis gilt dann in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum (Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006) als Nachweis der Fachhochschulreife.

Dieser Nachweis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Diese Regelungen gelten für Nordrhein-Westfalen. Andere Bundesländer haben unter Umständen abweichende Regelungen.